Monatspass
Geschäftsbedingungen und Konditionen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
zur Nutzung der Co-Working Arbeitsplätze, Büro- oder Meetingräume
der Finnwaa GmbH
Leutragraben 1
07743 Jena
§ 1 Präambel
Die nachstehenden Regelungen gelten für alle Verträge des Anbieters über Büroflächen (Team Office, Meetingräume) und Coworking Spaces (Coworking Area, FixDesk, Flex Desk, DayPass, Membership) (zusammen nachfolgend „Coworking Space“).
Kunden können ausschließlich natürliche oder juristische Personen, Personengesellschaften oder Unternehmer sein, die bei Abschluss des Vertrages in ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handeln.
Dieser Vertrag ist wirtschaftlich vergleichbar mit einem Vertrag über die Unterkunft in einem Hotel. Sämtliche Räume bleiben unter der Kontrolle des Anbieters.
Der Kunde akzeptiert, dass dieser Vertrag keine mietvertraglichen Rechte, Eigentum, Pachtbesitz oder sonstigen grundbesitzrechtlichen Ansprüche zugunsten des Kunden in Bezug auf die überlassenen Räumlichkeit(en) begründet.
§ 2 Anmeldung des Kunden
Der Anbieter betreibt unter www.finnwaa.de eine Website und nutzt eine Online-Buchungssoftware, über die das selbstständige Buchen von Leistungen durch die Kunden ermöglicht wird. Kunden, die einen Vertrag mit dem Anbieter abschließen wollen, müssen sich vor Vertragsschluss registrieren und stimmen mit der Registrierung den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters zu. Die Registrierung ist kostenlos und jederzeit widerrufbar. Bei der Registrierung wählt der Kunde einen Nutzernamen und ein Passwort. Der Kunde verpflichtet sich hierbei, keine Rechte Dritter zu verletzen oder gegen gute Sitten zu verstoßen, sowie das Passwort nicht an Dritte weiter zu geben. Die bei der Registrierung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben. Ist der Kunde eine juristische Person, so darf die Registrierung nur durch einen Vertretungsberechtigten durchgeführt werden. Ändern sich Daten des Kunden (bspw. Änderung des Namens, der Firma, der Rechtsform, des Unternehmenszwecks oder der Umsatzsteuerpflicht des Unternehmens), so ist dieser verpflichtet, diese dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen und selbstständig in seinem Account zu ändern.
§ 3 Vertragsschluss
Der Vertragsschluss zwischen Kunde und Anbieter erfolgt durch Buchung eines Tarifs über die vom Anbieter genutzte und dem Kunden bereitgestellte Buchungssoftware. Der Kunde beauftragt den Anbieter durch die Auswahl der gewünschten Leistung und stellt hierbei sicher, dass alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind. Über Änderungen an seinen persönlichen Daten und/oder den Buchungsdaten wird der Kunde den Anbieter unverzüglich informieren.
Der Vertrag zwischen Kunde und Anbieter kommt erst durch Abgabe der Buchungsbestätigung durch den Anbieter wirksam zustande. Diese Bestätigung kann schriftlich oder per E-Mail verfolgen.
§ 4 Vertragsgegenstand
Der Anbieter überlässt dem/der Kunde/in die über das Buchungsportal gebuchten Nutzungsgegenstände. Je nach Buchung handelt es sich um Arbeitsplätze, Büro- oder Meetingräume, die je nach Tarif in unterschiedlicher Art und Zeitdauer genutzt werden dürfen, sowie die Nutzung weiterer, nachfolgend beschriebener Dienste.
Der Anbieter räumt dem Kunden die Möglichkeit ein, den Coworking Space und die darin befindlichen Einrichtungsgegenstände während der Vertragsdauer zur ausschließlichen Nutzung als Büro gegen Entgelt („Servicegrundgebühr“) zu nutzen. Die vom Kunden zu zahlende Servicegrundgebühr umfasst die Vergütung für die Nutzung des vereinbarten Coworking Space sowie der Allgemeinflächen und die gesamten anfallenden Nebenkosten (verbrauchsabhängig und verbrauchsunabhängig).
Der Anbieter verpflichtet sich, dem Kunden Platz im Coworking Space in dem vertraglich vereinbarten Umfang an dem vereinbarten Standort bereitzustellen. Soweit erforderlich ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden alternative Bereiche in vergleichbarer Größe und Qualität am betreffenden Standort als Coworking Space bereitzustellen.
Soweit der Kunde kein Paket mit fest zugewiesenen Büros oder Arbeitsplätzen, sondern mit flexiblen Arbeitsplätzen bucht (Coworking Area, Flex Desk), hängt der Umfang der Zurverfügungstellung durch den Anbieter von der Verfügbarkeit am betreffenden Standort ab.
Der Anbieter räumt dem Kunden während der Dauer der Vertragslaufzeit die Möglichkeit ein, den Coworking Space auf Grundlage der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung zu nutzen, soweit die individuellen Vereinbarungen zwischen den Parteien keine anderweitige Regelung zur zeitlichen Beschränkung der Nutzung enthalten. Der Anbieter wird dem Kunden hierfür nach gesonderter Registrierung Zugangsberechtigungen einräumen. Die Zugangsberechtigung ist personengebunden und nicht übertragbar.
Dem Kunden ist bekannt, dass die Räume weder dauerhaft klimatisiert noch mechanisch belüftet sind. Es kann daher insbesondere im Sommer zu Aufheizungen der Spaces kommen, auch über eine Raumtemperatur von 27°C hinaus. Eine solche Aufheizung stellt keinen Mangel der Räume dar.
Der Anbieter behält sich eine Identitätsprüfung des Kunden bzw. seines gesetzlichen Vertreters oder seiner gesetzlichen Vertreter durch geeignete Maßnahmen vor. Um die Sicherheit im Bürostandort zu gewährleisten, behält sich der Anbieter vor, beim Betreten des Standortes eine Identitätsprüfung des Kunden durchzuführen. Tritt nach der Buchung eine Änderung der angegebenen Daten ein, so ist der Kunde verpflichtet, die Änderungen gegenüber dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. Dies betrifft insbesondere Änderungen seiner Anschrift, der telefonischen Erreichbarkeit, der Kontoverbindung, der Rechtsform, der gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Vertretung sowie sonstiger für das Vertragsverhältnis vergleichbar wesentlicher Umstände zu unterrichten.
Der Kunde darf seine Geschäftstätigkeit in Zusammenhang mit den Leistungen des Anbieters nur unter der im Vertrag angegebenen Firma ausüben. Eine Ausübung unter einem anderen Namen/Firmennamen ist - auch wenn die ausübenden Personen identisch sind - nur gestattet, wenn der Anbieter diesbezüglich eine schriftliche Zustimmung erteilt hat.
Dem Kunden ist nicht gestattet, den Nutzungsvertrag an Dritte weiter zu veräußern bzw. zu übertragen oder die erworbene Nutzungsmöglichkeit anderweitig weiter zu verbreiten, zu übertragen oder zu veräußern.
Soweit nicht anders vereinbart, ist es dem Kunden nicht gestattet, die Adresse des Co-Working-Space als Sitz, Geschäfts-, Verwaltungs- oder Postadresse zu verwenden. Mit der Buchung wird auch dies bestätigt.
Dem Nutzer ist bekannt, dass der Anbieter Arbeitsplätze an Dritte zur Verfügung stellt, die gleiche oder ähnliche Nutzungszwecke verfolgen wie der Nutzer. Dem Nutzer wird kein Konkurrenzschutz gewährt.
§ 5 Nutzungsdauer
Beginn und Ende der Nutzungsberechtigung ergeben sich aus den vom Kunden vorgenommenen und vom Anbieter bestätigten Eingaben im Buchungsportal.
§ 6 Servicegebühr und -kosten
Für das Nutzungsrecht und die Inanspruchnahme weiterer Dienstleistungen ist das Entgelt gemäß Buchungsportal zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen. Die Rechnungslegung erfolgt innerhalb der ersten 10 Tage nach Nutzungsbeginn, bei Tarifen mit Laufzeit und monatlich wiederkehrenden Kosten jeweils um den 10. Werktag des Monats, und wird zu dem auf der Rechnung angegebenen Zeitpunkt in voller Höhe fällig.
In der Nutzungsgebühr enthalten ist die Nutzung der Räumlichkeiten gemäß gebuchtem Tarif, Betriebs- und Nebenkosten, Standard-Internetzugriff auf Basis von WLAN.
Im Verzug befindliche Rechnungsbeträge sind vom Auftraggeber mit 9 %-Punkten über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt dem Anbieter unbenommen. Darüber hinaus ist der Anbieter berechtigt, im Verzugsfall eine Pauschale in Höhe von 40,- EUR gemäß § 288, Abs. 5 BGB zu erheben. Diese Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist.
Für den Fall, dass der Kunde über vier Wochen mit der Zahlung in Verzug ist, ist der Anbieter berechtigt, die weitere Leistungserbringung einzustellen und dem Kunden den Zugang zum Coworking Space zu verweigern.
Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, für jede Mahnung und für jede fehlgeschlagene Buchung (Kreditkarte und Lastschrift) und Rücklastschrift, unabhängig von deren Ursache, eine Bearbeitungsgebühr i. H. v. 5,- EUR von dem Kunden zu verlangen. Das gilt auch in dem Fall, in dem der Kunde das SEPA Lastschriftmandat widerruft, obwohl der Einzug zur Tilgung einer fälligen Zahlungsforderung erfolgte.
§ 7 Geldwäscheprüfung
Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter alle notwendigen Unterlagen und sonstigen Informationen zur Verfügung zu stellen, die zu einer ordnungsgemäßen Identifizierung bzw. Feststellung nötig sind, falls er eine „politisch exponierte Person“ oder „Familienmitglied“ oder „bekanntermaßen nahestehende Person“ eines PEP gem. GWG ist. Der Kunde verpflichtet sich, sobald sich der wirtschaftlich Berechtigte des Kunden bzw. dessen Status als politisch exponierte Person ändert, dies dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
§ 8 Übergabe der Coworking-Flächen
Der Kunde hat die Arbeitsflächen vor Vertragsschluss eingehend besichtigt. Er hat zur Kenntnis genommen, dass sich die genutzten Arbeitsflächen, je nach gewähltem Vertrag, in einem Bereich mit flexiblen Arbeitsplätzen befinden können und in diesem Fall nicht separat verschließbar sind. Er verzichtet wegen des ihm bekannten Zustands auf etwaige Ansprüche gemäß §§ 536, 536 a BGB. Minderungsansprüche bestehen insoweit nicht. Der Anbieter übernimmt gegenüber dem Kunden bei Übergabe und für die Dauer der Nutzung keine Gewährleistung für den Zustand der jeweiligen Arbeitsflächen. Der Kunde erkennt an, dass sich die jeweils von ihm genutzte Arbeitsfläche einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände vor Nutzungsbeginn in vertragsgemäßen Zustand befindet.
Bei Nutzung eines festen Arbeitsplatzes oder abschließbarem Büro wird während der Übergabe an den Kunden ein Übergabeprotokoll erstellt. Das Übergabeprotokoll ist von beiden Parteien zu unterzeichnen und mit dem Datum der Übergabe zu versehen. In das Übergabeprotokoll sind der Zustand der gebuchten Flächen und des Inventars sowie etwa festgestellte Schäden und Mängel aufzunehmen. Sofern im Übergabeprotokoll nichts Gegenteiliges vermerkt ist, erkennt der Kunde die besichtigte Fläche als vertragsgemäß, bezugsfertig und unbeschädigt an, es sei denn, es handelt sich um verdeckte Mängel.
§ 9 Haftung des Anbieters
Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters, eines leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, bei der Übernahme von Garantien, der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie im Falle einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, wobei die Haftung bei Vermögens- und Sachschäden auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt ist.
Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für anfängliche Mängel gemäß § 536 a BGB wird ausgeschlossen.
Eine darüber hinausgehende Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen.
§ 10 Benutzung des Coworking Spaces und des Inventars und Verhaltenspflichten des Kunden
Die Nutzung basiert auf der Grundlage gegenseitiger Rücksichtnahme, insbesondere für die Arbeitsatmosphäre der anderen Kunden. Daher sind laute Musik oder laute Konversationen im Arbeitsbereich zu vermeiden und stattdessen die dafür geeigneten Flächen zu nutzen.
Das Diffamieren, Belästigen, Beleidigen oder Bedrohen anderer Nutzer oder deren Besucher, sowie das Verletzen deren gesetzlicher Rechte, wie beispielsweise das Recht auf Privatsphäre, werden nicht geduldet.
Der Kunde darf den Coworking Space nur zu dem vertraglich vereinbarten Zweck benutzen. Die Nutzung des Coworking Space oder der Allgemeinflächen durch den Kunden, seine Mitarbeiter oder Dritte, denen der Kunde Zutritt gewährt, für private Zwecke, insbesondere für private Feierlichkeiten, ist untersagt.
Parteipolitische, konfessionelle oder weltanschauliche Propaganda, sowie Veranstaltungen, deren Inhalt Straftatbestände verwirklichen kann oder sittenwidrig ist, sind im Co-Working Space untersagt. Bei Verstößen behält sich der Anbieter das Aussprechen eines Hausverbots, sowie die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung vor und wird derartige Vorfälle zur Anzeige bringen. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche ist hierbei nicht ausgeschlossen.
Der Kunde hat den Coworking Space und das Inventar pfleglich zu behandeln. Etwaige Beschädigungen hat der Kunde dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde haftet für alle über die vertragsgemäße Abnutzung hinausgehende Schäden, die durch ihn, seine Erfüllungsgehilfen und Dritte, die auf Veranlassung des Kunden den Coworking Space oder Inventar nutzen, verursacht werden. Soweit Dritte im Zusammenhang mit der Nutzung Schadenersatzansprüche erheben, stellt der Kunde den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei.
Der Kunde darf keine eigenen Kaffeemaschinen, Öfen, Mikrowellen, Kocher, Kühlschränke oder ähnliche elektrische Geräte in dem ihm überlassenen Coworking Space anschließen.
Sämtliche vom Kunden in den Geschäftsräumen benutzten elektrischen Geräte sowie dazugehörige Teile (auch Kabel-/Steckverbindungen) müssen zur Vermeidung etwaiger Schäden den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen für die Energieverteilung an Büroarbeitsplätzen entsprechen.
Der Kunde ist für die von ihm in den Coworking Space mitgebrachten Gegenstände, Unterlagen und Daten verantwortlich. Dies gilt sowohl für abschließbare Bereiche als auch für Allgemeinflächen. Im eigenen Interesse hat der Kunde mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Wertsachen, sowie Unterlagen und Daten vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen. Der Anbieter haftet insoweit nicht für Verlust, Diebstahl und Beschädigung dieser Gegenstände, Unterlagen oder Daten, soweit dies nicht auf ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten eines gesetzlichen Vertreters, eines leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des Anbieters zurückzuführen ist.
Der Kunde verpflichtet sich, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, um Risiken hinsichtlich der Beschädigung der Gegenstände oder Betriebsunterbrechung abzusichern.
Der Kunde hat kein Recht, bauliche Veränderungen durchzuführen.
Der Anbieter kann öffentlich zugängliche Bereiche, z. B. Parkdecks, Eingangsbereiche, Flure, Veranstaltungsräume u. a. zur Sicherung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften per Video überwachen und die Daten zu speichern und im Bedarfsfall auswerten. Der Kunde erklärt mit der Unterzeichnung dieses Vertrages ausdrücklich sein Einverständnis hierzu.
Das Einlassen unbekannter Personen zum Co-Working Space ist nicht zulässig. Der Kunde bzw. seine Erfüllungsgehilfen und Dritte verpflichten sich, sollte sie in die Situation kommen, ihnen unbekannte Personen im Eingangsbereich oder auf Allgemeinflächen anzutreffen, an die betreuenden Mitarbeiter des Anbieters zu übergeben.
Beim Drucken und Kopieren ist ein Verbrauch von mehr als 50 Seiten Papier pro Kunde und Monat (bzw. anteilig bei kürzerer Nutzung) zu vermeiden.
Benutztes Geschirr und Besteck sind spätestens bei Nutzungsende in den Geschirrspüler zu verbringen. Anfallender Müll ist in die entsprechend gekennzeichneten Behälter im Küchenbereich zu entsorgen. Eine Bevorratung von Getränken oder Speisen ist nicht erwünscht.
Der Kunde, dessen Erfüllungsgehilfen und Dritte tragen dafür Sorge, dass die Geräte, mit denen sie sich an die vom Anbieter bereitgestellten Infrastruktur verbinden, den gängigen Standards zur IT-Sicherheit entsprechen. Dies beinhaltet beispielsweise den aktuellen Stand sämtlicher installierter Software, die Verwendung von Viren-Scanner und Firewall, sowie die manuell oder bei Inaktivität automatisch vorgenommene Sperrung der Benutzeroberfläche.
Nicht genutzte Geräte, wie bspw. Smartphones sollten nicht unbeobachtet liegen gelassen werden.
Bei der Verbindung mit dem bereitgestellten WLAN sollte das Netzwerkprofil für „öffentliche“ Verbindungen genutzt werden, da dies den Zugriff auf das Gerät von außen verhindert.
Für sämtliche genutzte Zugänge sollten sichere Passwörter und die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) verwendet werden.
Die Herstellung von Backups liegt in der Verantwortung des Nutzers. Der Anbieter haftet nicht für Datenverlust.
Für das Ausdrucken von Dokumenten stellt der Anbieter ein Verfahren für den sicheren, passwortgeschützten Druck mittels PIN zur Verfügung. Möchte der Nutzer Dokumente auf diese Weise geschützt ausdrucken, so muss er dies beim Versenden des Druckauftrags selbst aktiv initiieren. Bei Fragen hierzu helfen die Mitarbeiter des Anbieters vor Ort.
Für die drahtlose Übertragung zwischen der Hardware des Nutzers und vom Anbieter bereitgestellter Hardware (bspw. TV-Geräte) stehen dem Nutzer verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Soll hierbei eine drahtlose Übertragung genutzt werden, so weist der Anbieter an dieser Stelle darauf hin, dass es hierbei zu Datenübertragung und -abfluss nach außen kommen kann, den der Anbieter weder kontrollieren, noch verhindern kann. Möchte der Kunde dies vermeiden, so steht ihm die kabelgebundene Datenübertragung zur Verfügung.
Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter im Bezug auf Arbeiten der Kunden, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Kunden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass wettbewerbs-, urheber-, marken-, daten- oder sonstige rechtliche Verstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung mit dem Anbieter unterbleiben. Sofern der Anbieter von derartigen Rechtsverstößen Kenntnis erhält, wird das Vertragsverhältnis unverzüglich gekündigt. Im Falle eines Rechtsverstoßes hält der Kunde den Anbieter von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Kunde ersetzt dem Anbieter die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Fall, dass der Anbieter von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird.
Die Haftung des Anbieters für Vermögensschäden, die auf Übermittlungsfehlern zwischen Kunden bzw. deren Kunden und Mitarbeitern des Anbieters beruhen, ist insbesondere ausgeschlossen, wenn der Kunde nicht seinerseits seiner Obliegenheit zur Schadensvermeidung bzw. -minderung nachgekommen ist und/oder Änderungsaufträge nicht in Schriftform übermittelt hat. Die Haftung des Anbieters für Schäden, die durch Ausfall, Beeinträchtigung oder fehlerhafte Bedienung von Anlagen und Einrichtungen Dritter – insbesondere Telekommunikationsdiensteanbietern oder Mobilfunknetzbetreiben und Serviceprovidern – sowie durch höhere Gewalt verursacht wurden, ist ausgeschlossen.
Jeder Nutzer ist für die Einhaltung möglicher Verpflichtungen zur Geheimhaltung gegenüber seinen Auftraggebern selbst verantwortlich. Dies schließt organisatorische, aber auch technische Maßnahmen, wie das Verwenden von VPN-Verbindungen und Blickschutzfolien ein. Der Anbieter wird von Ansprüchen Dritter freigestellt, die im Zusammenhang mit möglichen Verletzungen der Geheimhaltungspflicht entstehen.
Gleichwohl erkennt der Nutzer an, dass er im Rahmen der Nutzung möglicherweise Kenntnis von vertraulichen Informationen erhält. „Vertrauliche Informationen“ sind solche Informationen, die er ganz oder teilweise von anderen Nutzern oder deren Besuchern erhält und die nicht öffentlich zugänglich sind. Hierzu zählen beispielsweise interne Abläufe, finanzielle Kennzahlen, Know-how und andere Geschäftsgeheimnisse. Jeder Nutzer verpflichtet sich, solche erhaltenen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
§ 11 Internetnutzung
Der Kunde ist für alle Handlungen im Rahmen der Internetnutzung allein verantwortlich. Der Kunde wird dafür sorgen, dass er und sämtliche Personen, die auf seine Veranlassung hin den von dem Anbieter zur Verfügung gestellten Zugang zum Internet nutzen, hierüber informiert werden, die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere das rechtswidrige Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen von urheberrechtlich geschütztem Material zu unterlassen. Sollte der Anbieter wegen eines Verstoßes gegen vorstehende Bestimmung oder gesetzliche Vorschriften von Dritten in Anspruch genommen werden, wird der Kunde den Anbieter insoweit freistellen.
Die Nutzung des Internetzugangs für sittenwidrige oder strafbare Zwecke ist strikt untersagt. Hierzu zählen beispielsweise der Versuch in das Eindringen der vom Anbieter bereitgestellten Systeme, sowie die Systeme anderer Kunden im Co-Working Space, die Verbreitung von Schadsoftware, Versand unerwünschter Werbung, Spam, Schneeballsysteme oder Phishing Mails, das Verbreiten sittenwidriger, rassistischer, gewaltverherrlichender, pornographischer oder ähnlicher Inhalte, sowie die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte.
Sollte ein Verstoß gegen die oben genannten Bestimmungen bemerkt werden, so ist jeder Kunde in der Pflicht, diese unverzüglich dem betreuenden Personal des Anbieters zu melden.
Der vom Anbieter zur Verfügung gestellte Zugang zum Internet wird von einem externen Provider betrieben. Der Anbieter hat daher auf zeitliche Verfügbarkeit und verfügbare Bandbreite keinen Einfluss. Zahlenmäßige Angaben in den Werbematerialien dienen nur der Veranschaulichung und stellen in keinem Fall ein bindendes Angebot oder ein Garantieversprechen seitens des Anbieters dar.
Dem Kunden ist bewusst, dass es aufgrund von Wartungen oder technischen Schwierigkeiten zu zeitweiser Nichtverfügbarkeit oder verminderter Bandbreite kommen kann.
Dem Kunden ist bewusst, dass die insgesamt zur Verfügung stehende Bandbreite begrenzt ist. Um allen Kunden ein ordnungsgemäßes Arbeiten zu ermöglichen, wird der Kunde den vom Anbieter zur Verfügung gestellten Zugang zum Internet nur für geschäftliche Zwecke nutzen. Das Streamen, der Download oder der Upload von Musik, Filmen, Live-Streams, Krypto-Mining, Aufbau und Betrieb von Mesh-Netzwerken etc. ist zu unterlassen. Sollte die geschäftliche Tätigkeit des Kunden ein solches Streamen, den Download oder Upload solcher Daten notwendig machen, oder besteht das Geschäftsmodell des Kunden Großteils aus der Nutzung oder Zurverfügungstellung dieser oder ähnlicher Dienste und Dienstleistung, ist der Kunde verpflichtet, vorher mit dem Anbieter eine Lösung abzustimmen (z. B. das Buchen einer für den Kunden reservierten Bandbreite), die den anderen Kunden ein ordnungsgemäßes Arbeiten mit dem Internetzugang ermöglicht. Das Anbieten von Hosting-Dienstleistungen ist grundsätzlich nicht gestattet.
§ 12 Benutzung der Coworking Spaces oder des Inventars durch Dritte
Der Kunde ist zur ganzen oder teilweisen Überlassung des Coworking Spaces oder des Inventars an Dritte nicht berechtigt.
Der Kunde ist verpflichtet, seine Mitarbeiter oder Dritte, denen der Kunde Zutritt gewährt, in geeigneter Form über das hier vorliegende Vertragswerk und dessen Einhaltung informieren. Er haftet für Schäden, die durch auf Veranlassung des Kunden in den Coworking Space gelangte Dritte verursacht wurden.
Der Kunde hat den Coworking Space vor Zugriff durch Dritte sowie ihm überlassene Schlüssel und Zugangskarten vor Verlust und Diebstahl zu schützen. Schlüssel und Zugangskarten dürfen Dritten nicht übergeben oder zugänglich gemacht werden, wenn dies nicht vorher mit dem Anbieter vereinbart ist.
§ 13 Betreten der Office Spaces durch den Anbieter
Der Anbieter und von diesem beauftragte Dritte sind berechtigt, den Coworking Space während der üblichen Geschäftszeiten, bei Gefahr im Verzug zu jeder Tages- und Nachtzeit zu betreten. Der Anbieter nimmt dabei auf den Geschäftsbetrieb des Kunden größtmögliche Rücksicht und wird in aller Regel den Kunden rechtzeitig vorher hierüber informieren.
§ 14 Bauliche Veränderungen, Renovierungsmaßnahmen
Der Anbieter ist berechtigt, Bau- und Renovierungsmaßnahmen durchzuführen, die zur Erhaltung oder zur Verbesserung des überlassenen Coworking Space und der gemeinschaftlich genutzten Allgemeinflächen sowohl im Innen- als auch im Außenbereich angemessen sind. Der Anbieter wird sicherstellen, dass derartige Maßnahmen mit dem Kunden einvernehmlich abgestimmt und nicht zur Unzeit erfolgen werden.
§ 15 Hausordnung
Die folgenden Regelungen gelten für die gesamte Co-Working Fläche, feste und flexible Arbeitsplätze, individuell buchbare Büros, Meetingräume, Küche, WC und Aufzugsbereich. Zuwiderhandlungen können als Hausfriedensbruch geahndet und strafrechtlich verfolgt werden.
1. Andere Nutzer und Besucher dürfen weder gefährdet, noch behindert, noch belästigt werden. Mobiltelefone sind auf leise bzw. lautlos zu schalten.
2. Die Arbeitsplätze werden sauber und aufgeräumt hinterlassen. Elektrische Geräte (PC, Lampen etc.) werden beim Verlassen des Büros stets ausgeschaltet.
3. Das Anschließen und Betreiben von eigenen elektrischen Geräten (Kaffeemaschinen, Mikrowellen, Kocher) ist aus Sicherheits- und Versicherungsgründen untersagt.
4. Das Rauchen ist in unseren Räumen grundsätzlich untersagt.
5. Haustiere sind auf den Coworking Flächen nicht erlaubt.
6. Das Anbieten von Waren, kommerzielle Foto- und Filmaufnahmen, das Verteilen von Werbematerial, das Anbringen von Plakaten und Durchführen von Kundenbefragungen, sind ohne schriftliche Genehmigung untersagt.
7. Das Mitführen oder Konsumieren illegalen Rauschmitteln und Waffen ist strengstens untersagt und wird bei Missachtung geahndet.
8. Rollschuhe, Inlineskates sowie Skatebordfahren, Fahr-/Krafträder sind aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
9. Es ist untersagt, Flucht- und sonstige Zugangswege –auch nur kurzfristig– durch Abstellen jedweder Gegenstände zu versperren.
10. Die Allgemeinflächen, insbesondere der Küchen- und WC-Bereich, sind nach jeder Benutzung sauber zu hinterlassen. Mutwillige Beschmutzungen/Beschädigungen sowie die missbräuchliche Nutzung von Einrichtungen, auch in Gemeinschaftsräumen wie Toiletten usw., werden mit Hausverbot sowie Schadenersatzforderungen geahndet. Anfallender Unrat ist umgehend zu entfernen.
11. Informationen zum Sammelpunkt im Falle einer Evakuierung, den Aufbewahrungsort von Verbandskästen und Feuerlöschern sind den ausgehängten Fluchtwegplänen im Fahrstuhl-Vorraum zu entnehmen.
12. Wir bitten, die Anweisungen der mit der Betreuung des Co-Working Space‘ beauftragten Mitarbeiter zu befolgen. Die Mitarbeiter des Anbieters sind berechtigt, Offices, Coworking Spaces, Meetingräume und Parkflächen während der Nutzungsdauer zum Zwecke der Reinigung, zur Durchführung von Reparaturarbeiten und Ähnlichem zu betreten.
13. Die Finnwaa als Co-Working Space Anbieter ist berechtigt, bei groben Verstößen Hausverbot auszusprechen und durchzusetzen.
§ 16 Kündigung, Schadensersatz bei außerordentlicher Kündigung durch den Anbieter
Der Nutzungsvertrag kann entsprechend denen im gebuchten Tarif angegebenen Fristen erstmals zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Die Kündigung wird bei Einhaltung der Frist zum Ende des Kalendermonats wirksam. Sollte nicht rechtzeitig gekündigt worden sein, so läuft der Nutzungsvertrag bis zum Ende des folgenden Kalendermonats weiter und es werden die entsprechenden Entgelte in voller Höhe in Rechnung gestellt. Ohne Ausspruch einer Kündigung verlängert sich das Vertragsverhältnis nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit.
Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde
-für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Servicegrundgebühr oder eines nicht unerheblichen Teils dieser in Verzug ist;
- in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Servicegrundgebühr in Höhe eines Betrags in Verzug ist, der die Servicegrundgebühr für zwei Termine erreicht;
- wiederholt in Verzug mit der Zahlung anderer Servicekosten kommt und trotz Abmahnung und Setzen einer angemessenen Frist die Zahlung nicht unverzüglich nachholt;
- der Kunde die Rechte des Anbieters dadurch in erheblichem Maße verletzt, dass er den Coworking Space oder das Inventar durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet oder unbefugt einem Dritten überlässt.
- der Kunde gegen die vorstehend beschriebenen Verhaltensgrundsätze verstößt
- seine Mitwirkungspflicht nach § 6 auch nach vorheriger Abmahnung und angemessener Fristsetzung verletzt, indem er dem Anbieter nicht die erforderlichen Unterlagen und Informationen für seine Identifizierung und die des wirtschaftlich Berechtigten sowie die Informationen zur Abklärung des Status als politisch exponierte Person zur Verfügung stellt, Änderungen nicht unverzüglich anzeigt oder unrichtige Angaben macht.
Kündigt der Anbieter den Vertrag außerordentlich wegen einer schuldhaften Pflichtverletzung des Kunden, hat der Kunde dem Anbieter hierdurch entstehende Schäden zu ersetzen. Der Kunde haftet insoweit insbesondere für den Schaden, den der Anbieter dadurch erleidet, dass der Coworking Space nach dem Auszug des Kunden leer stehen oder unterhalb der mit dem Kunden vereinbarten Servicegebühren – und kosten überlassen werden müssen.
Jede Kündigung des Vertrags bedarf der Schriftform, wobei eine Kündigung durch Übersendung eines unterschriebenen eingescannten Dokuments per E-Mail ausreichend ist.
§ 17 Beendigung des Vertrags
Der Kunde ist verpflichtet, nach Beendigung des Vertrags den von ihm genutzten Coworking Space und das von ihm genutzte Inventar in mangelfreiem und gebrauchsfähigem Zustand zurückzugeben. Sämtliche von ihm eingebrachte Gegenstände sind zu entfernen und der bei Übergabe der Spaces bestehende Zustand ist wieder herzustellen. Sichtbare Gebrauchsspuren, Verunreinigungen und Beschädigungen an Böden, Bodenbelägen, Wänden oder Inventar wird der Anbieter auf Kosten des Kunden zzgl. einer angemessenen Handlingspauschale von 15% der für die Beseitigung entstehenden Kosten beseitigen; die Handlingspauschale entfällt oder verringert sich, wenn der Kunde nachweist, dass ein entsprechender Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Der Kunde hat die entsprechenden Kosten innerhalb von zehn Tagen nach Übersendung der Rechnung durch den Anbieter zu zahlen.
Mit der Beendigung des Vertrages hat der Kunde sämtliche ihm überlassene Schlüssel und Zugangskarten an den Anbieter zurückzugeben. Andernfalls ist der Anbieter berechtigt, auf Kosten des Kunden neue Schlösser und Sicherungsanlagen einbauen zu lassen.
Der Anbieter kann zurückgelassene Gegenstände auf Kosten des Kunden einlagern, wenn sie trotz Aufforderung nicht entfernt werden. Nach 14 Tagen ist der Anbieter befugt, die Gegenstände auf Kosten des Kunden zu verwerten.
§ 18 Vorsteuerabzug
Der Kunde ist verpflichtet, den Co-Working Space ausschließlich für Umsätze zu verwenden, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Änderungen in der Art ihrer Tätigkeit, die umsatzsteuerlich relevant sind, bedürfen in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Der Anbieter kann seine Zustimmung davon abhängig machen, dass sich der Kunde verpflichtet, dem Anbieter jeden durch den Verlust des Vorsteuerabzuges entstehenden Schaden zu ersetzen. Auf entsprechende Anforderung des Anbieters und/oder der Finanzverwaltung wird der Kunde die entsprechenden Nachweise erbringen. Sollte der Anteil der Ausschlussumsätze jetzt oder in Zukunft 5% überschreiten und insofern die Umsatzsteueroption entfallen, verpflichtet sich der Kunde, ab diesem Zeitpunkt die dann gültige Bruttoservicegrundgebühr ohne Ausweisung einer Umsatzsteuer zu zahlen. Er haftet für den entstandenen Vorsteuerschaden in voller Höhe.
§ 19 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Minderung
Gegenüber Zahlungsansprüchen des Anbieters kann der Kunde nur aufrechnen, wenn die zur Aufrechnung gestellte Forderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Gleiches gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes durch den Kunden.
Der Kunde ist zu einer Minderung der Vergütung nur berechtigt, wenn die Minderung dem Grunde und der Höhe nach unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Das Recht des Kunden, etwaige Ansprüche auf Rückzahlung minderungsbedingt überzahlter Vergütungen oder sonstige Ansprüche gegen den Anbieter gesondert geltend zu machen, wird durch vorstehende Regelungen nicht berührt.
§ 20 Datenschutz
Für sämtliche Bestimmungen bezüglich des Datenschutzes stellt der Anbieter gesonderte Datenschutzbestimmungen auf https://finnwaa.de/datenschutz/ zur Verfügung. Durch Akzeptieren der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten diese Bestimmungen ebenfalls als akzeptiert.
§ 21 Schlussbestimmungen
Der Anbieter behält sich vor, diesen Vertrag sowie die nachfolgenden Nutzungsbedingungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu aktualisieren.
Ferner behält sich der Anbieter das Recht vor, Informationen über die Nutzung offen zu legen, wenn dies zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften, rechtlicher Verfahren oder behördlicher Anfragen nötig ist.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Sitz des Anbieters. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts.
Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und Aufhebung des Vertrages müssen schriftlich vereinbart werden. Das Gleiche gilt für Zusagen, Zustimmungen, Verzichte sowie Vergleiche aller Art. Das Schriftformerfordernis kann mündlich nicht abbedungen werden. Vorstehende Regelungen gelten jedoch nicht für Individualabreden im Sinne von § 305b BGB. und, soweit der Kunde nach Vertragsschluss weitere Serviceleistungen hinzubestellt. Diese werden – eine entsprechende Einigung zwischen den Parteien vorausgesetzt – insbesondere auch ohne Auftragsbestätigung Vertragsbestandteil.
Den Parteien sind die gesetzlichen Schriftformerfordernisse der §§ 550 Satz 1, 578 und §§ 126, 127 BGB bekannt. Sie verpflichten sich hiermit gegenseitig, auf jederzeitiges Verlangen einer Partei alle Handlungen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben, die erforderlich sind, um dem gesetzlichen Schriftformerfordernis Genüge zu tun. Dies gilt nicht nur für den Abschluss dieses Vertrages, sondern auch für alle etwaigen Nachtrags-, Änderungs- und Ergänzungsverträge und Anlagen zu diesem Vertrag. Die Parteien stimmen überein, dass die Kündigung dieses Vertrages wegen der Nichteinhaltung des Schriftformerfordernisses einen Verstoß gegen Treu und Glauben darstellt, wenn nicht zuvor erfolglos alle zumutbaren Anstrengungen unternommen wurden, um die Schriftform des Vertrages herzustellen.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich jedoch, in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame Bestimmung durch eine im wirtschaftlichen Ergebnis gleichwertige oder – soweit dies nicht möglich ist – annähernd gleichwertige Regelung zu ersetzen.
Cobot Geschäftsbedingungen und Konditionen
Cobot ist die Web-Plattform, über die Finnwaa WorkSpace diese Website bereitstellt.
See Cobot Terms
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